Familienrecht

Als ein Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse der durch Eheschließung oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft, welche die Verwandtschaft ersetzen.

Das Familienrecht enthält Vorschriften über die Eheschließung sowie die Aufhebung der Ehe. Konkret werden die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht (Zugewinnausgleich) und die Scheidung und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt, das Umgangsrecht, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und der Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften (Lebenspartnerschaft) und das Verlöbnis gibt es familienrechtliche Bestimmungen.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen familienrechtlichen Fragestellungen und Themen wie beispielsweise:

  • Trennungsunterhalt
  • Hausratsteilung und Wohnungszuweisung
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Ehescheidung
  • Ehevertrag, Gütertrennung, Zugewinnausgleich
  • Steuerklassenwahl, Realsplitting
  • Versorgungsausgleich
  • Gewaltschutz

Das Familienrecht ist ein weites Feld, und Nichtjuristen können sich leicht im Paragraphendschungel verfangen. Rechtsanwalt Hahn bietet Ihnen umfassende und kompetente Beratung und Vertretung, sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Verfahren.

Haben Sie Fragen?

Unser Kontaktformular erleichtert Ihnen die Übermittlung Ihrer Anfrage.

Ihr Ansprechpartner in Fragen des Familienrechts

Joachim Hahn

RA Joachim Hahn